Mitglied des Vereins kann werden, wer in bürgerlichen Ehren und Rechten steht und das
12. Lebensjahr vollendet hat. Der Antragsteller verpflichtet sich, zum nächstmöglichen
Zeitpunkt die Sportfischerprüfung abzulegen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach Vorlage des vollständig ausgefüllten Aufnahmeantrages.
Eine eventuelle Ablehnung eines Aufnahmeantrages ist dem Bewerber schriftlich unter
Angabe des Grundes mitzuteilen. Eine Ablehnung erfolgt in jedem Falle, wenn der Antragsteller wegen Wild- oder Fischfrevelei schon einmal verurteilt
ist oder wegen ähnlicher Vergehen aus anderen Vereinen ausgeschlossen wurde.
Neuaufgenommene aktive Mitglieder zahlen zu Beginn der Mitgliedschaft eine von der
Generalversammlung festzusetzende Aufnahmegebühr. Jugendliche und Frauen zahlen
die Hälfte der jeweils festgesetzten Aufnahmegebühr. Mitgliedern, die durch zwingende
Gründe ausgeschieden waren, kann bei Wiedereintritt auf Antrag die Aufnahmegebühr
erlassen werden. Passive Mitglieder zahlen keine Aufnahmegebühr. Wird ein passives
Mitglied nach mehr als drei Jahren aktiv, so entfällt ebenfalls die Aufnahmegebühr.
Das Beitrittsformular sowie die Einzugsermächtigung können unter dem Reiter Verein in der Kopfzeile ausgedruckt werden